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Wie werden die Fahrkosten bezahlt bei einer Fahrt mit dem PKW oder den öffentlichen Verkehrsmitteln?

Sie haben mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin besprochen, dass Sie für Ihre Fahrt ein PKW oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen können? Dann erstatten wir Ihnen die Fahrkosten zur nächstgelegenen Behandlungsstätte, sofern Sie die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllen. Reichen Sie einfach den Antrag auf Fahrkostenerstattung [PDF] zusammen mit Ihren Quittungen bei uns ein, zum Beispiel:

Nicht vergessen: Lassen Sie den Antrag von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin oder dem Krankenhaus offiziell bestätigen, bevor Sie ihn an uns schicken.

Bei öffentlichen Verkehrsmitteln erstatten wir Ihnen die Kosten für ein Ticket der 2. Klasse. Nutzen Sie hier bitte möglichst Sparangebote. Organisieren Sie Ihre Fahrten selbst (eigener PKW, Verwandte, Nachbarn, Freunde), erstatten wir Ihnen 20 Cent je Kilometer.

Je Fahrt zahlen Sie eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Dies gilt auch für die Fahrten Ihrer Kinder. Bitte beachten Sie, dass Sie bei geringen Fahrkosten keine Erstattung erhalten, da wir die die gesetzliche Zuzahlung berücksichtigen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen.

Sie können Ihre Fahrkosten bis vier Jahre rückwirkend erstatten lassen.