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Die DAK-Gesundheit bietet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr als nur die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen. So können Sie von unseren ausgezeichneten Bonusprogrammen profitieren, sich Geldprämien sichern und über Zuschüsse zu diversen Behandlungen freuen. Zudem unterstützen unsere kostenlosen Online-Coachings beim Gesundbleiben. Und die DAK App reduziert den Aufwand rund um Rechnungen, Bescheinigungen und Verwaltung.
Freuen Sie sich über Geldprämien und Zuschüsse zu Leistungen.
Nutzen Sie gerne unsere Videoberatung, den Rückrufservice oder besuchen Sie uns in einem Servicezentrum.
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Als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer sind Sie bei der DAK-Gesundheit in jeder Phase Ihres Lebens bestens versorgt – egal, welche Veränderungen gerade anstehen, ob die Geburt Ihres Kindes, ein längerer Ausfall aufgrund einer Erkrankung oder ein neuer Job.
Der Beitragssatz der DAK-Gesundheit liegt bei 16,3 Prozent (2023). Er berechnet sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem Zusatzbeitrag der DAK von 1,7 Prozent (2023). Den gesamten Beitragssatz teilen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber, das heißt, Sie zahlen 8,15 Prozent (2023). Die genaue Höhe der Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ergibt sich aus dem monatlichen Bruttogehalt.
Während des Mutterschutzes und der Elternzeit sind Sie krankenversichert wie bisher. Wenn Sie also bislang gesetzlich krankenversichert waren, bleiben Sie dies auch – und zwar beitragsfrei bis zum Ende des Mutterschutzes beziehungsweise der Elternzeit. Arbeiten Sie während der Elternzeit in Teilzeit, führt Ihr Arbeitgeber wie gehabt den entsprechenden Anteil Ihrer Beiträge ab.
In einem Minijob sind Sie nicht krankenversichert. Sie müssen sich also anderweitig versichern, sofern Sie nicht bereits über eine Haupttätigkeit oder in der Familienversicherung versichert sind.
Krankengeld erhalten Sie von uns ab der siebten Woche Ihrer Krankschreibung. Vorher bekommen Sie wie gewohnt Gehalt. Im Krankheitsfall erhalten wir Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Regel elektronisch von Ihrem Arzt. In diesem Fall müssen Sie nichts weiter tun – wir überprüfen ob und wann Sie Anspruch auf Krankengeld haben. Sollte Ihr Arzt noch keine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen können, reichen Sie diese bitte innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit bei uns ein.
Die Höhe des Krankengeldes beträgt entweder 70 Prozent Ihres Bruttogehalts oder 90 Prozent Ihres Nettogehalts und ist grundsätzlich auf 112,88 Euro pro Tag begrenzt.